Standard Piktogramm Rauchverbot / Nichtraucher-Bereich für die Auszeichnung von gastronomischen Einrichtungen. In edler Optik aus Edelstahl oder Aluminium: foliert, geschnitten oder beleuchtet. Weitere Piktogramme für Gastronomie und Hotellerie finden Sie unter:
Mit einem Verbotsschild kann untersagt werden, dass weder Tabak noch ähnliche Stoffe vor Ort abgebrannt werden. Dieses Verbot begründet sich in der Regel in der Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, im Brandschutz oder im Vermeiden von Verschmutzungen. Auch weitere Sicherheitsgründe (z. B. im Straßen-, Schiffs- oder Luftverkehr) oder ortsbezogene religiöse Gründe können zu einem Verbot führen. Um ein Rauchverbot zu erlassen, macht ein Inhaber, Betreiber oder Eigentümer von seinem Hausrechtes Gebrauch. Im öffentlichen Raum kann auch der Gesetzgeber ortsbezogen oder allgemeingültige Rauchverbote erlassen.