Die zweistelligen Hausnummern, beginnend mit "6..." können Sie sich im Produkt selbst zusammenstellen:
Für die Endnummer 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68 oder 69 - bzw. auch 6a, 6b, 6c oder 6d.
Wählen Sie zunächst aus den Materialien Edelstahl oder Aluminium und aus den Ausführungen konturgeschnitten oder beleuchtet
aus. Hier finden Sie eine Übersicht der Hausnummernschilder beginnend mit "6..." in der jeweiligen Ausführung:
Wählen Sie ein Hintergrundfarbe für Ihre konturgeschnittene Hausnummer:
Sie haben die Wahl zwischen GELB, BLAU, ROT.
Ist die Straßenbeleuchtung mal nicht optimal, ist eine unbeleuchtete Hausnummer kaum lesbar. Wenn es aber drauf ankommt, kann eine gut sichtbare Hausnummer Menschenleben retten. Von
Bewohnern gerufene Rettungskräfte, die erst nach dem richtigen Einsatzort suchen müssen, verschenken wertvolle Zeit. Aus diesem Grund schreiben Länder, Städte und Gemeinden zunehmend beleuchtete
Hausnummern vor.
Dabei gibt es bereits schon lange landesrechtlichen Vorschriften dazu, in welcher Weise eine Hausnummer ausgeführt und durch den Eigentümer befestigt werden muss – eben so, dass sie vom
öffentlichen Verkehrsweg aus gut sichtbar und angemessen groß ist.
Die Grundlage solcher Vorschriften bildet das Baugesetzbuch. Hierin wird im Prinzip jeder Hauseigentümer zum Anbringen einer Hausnummer verpflichtet. Darin regelt §126: "Der Eigentümer hat sein
Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen". Zu Farbe, Material oder auch Beleuchtung der Hausnummer enthält das Baugesetzbuch aber keinerlei Vorgaben und verweist
statt dessen auf die "landesrechtlichen Vorschriften". Und diese Vorschriften sind weder bundes- noch landesweit einheitlich, sondern variieren regional. Die örtliche Vorgaben entnehmen Sie am
besten der Gemeindesatzung.