DREISTELLIGE HAUSNUMMERN VON 100 BIS 999

Hier können Sie sich Ihre dreistellige Hausnummer individuelle zusammenstellen. Wählen Sie dazu zunächst eine der zwei Ausführungen - konturgeschnitten mit Hinterlegung oder LED hinterleuchtet; sowie eine der Materialvarianten Edelstahl oder Aluminium.

dreistellige Hausnummern konturgeschnitten
dreistellige Hausnummern konturgeschnitten
dreistellige Hausnummern beleuchtet
dreistellige Hausnummern beleuchtet

AUSFÜHRUNGEN

konturgeschnitten in Aluminium oder Edelstahl


LED-beleuchtet in Aluminium, Edelstahl, Anthrazit oder Weiss in Feinstruktur



Beispiele


Beispiel für eine konturgeschnittene und schwarz hinterlegte dreistellige Hausnummer in Edelstahl
Beispiel für eine konturgeschnittene und schwarz hinterlegte dreistellige Hausnummer in Edelstahl
Beispiel für eine konturgeschnittene und schwarz hinterlegte dreistellige Hausnummer in Aluminium
Beispiel für eine konturgeschnittene und schwarz hinterlegte dreistellige Hausnummer in Aluminium
Beispiel für beleuchtete Hausnummer in Aluminium anthrazit pulverbeschichtet
Beispiel für beleuchtete Hausnummer in Aluminium anthrazit pulverbeschichtet
Beispiel für beleuchtete Hausnummer in Aluminium reinweiss pulverbeschichtet
Beispiel für beleuchtete Hausnummer in Aluminium reinweiss pulverbeschichtet

Örtliche Vorschriften für die Ausführung und Anbringung einer Hausnummer

Ist die Straßenbeleuchtung mal nicht optimal, ist eine unbeleuchtete Hausnummer kaum lesbar. Wenn es aber drauf ankommt, kann eine gut sichtbare Hausnummer Menschenleben retten. Von Bewohnern gerufene Rettungskräfte, die erst nach dem richtigen Einsatzort suchen müssen, verschenken wertvolle Zeit. Aus diesem Grund schreiben Länder, Städte und Gemeinden zunehmend beleuchtete Hausnummern vor.
Dabei gibt es bereits schon lange landesrechtlichen Vorschriften dazu, in welcher Weise eine Hausnummer ausgeführt und durch den Eigentümer befestigt werden muss – eben so, dass sie vom öffentlichen Verkehrsweg aus gut sichtbar und angemessen groß ist.
Die Grundlage solcher Vorschriften bildet das Baugesetzbuch. Hierin wird im Prinzip jeder Hauseigentümer zum Anbringen einer Hausnummer verpflichtet. Darin regelt §126, Abs. 3: "Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen...". Zu Farbe, Material oder auch Beleuchtung der Hausnummer enthält das Baugesetzbuch aber keinerlei Vorgaben und verweist statt dessen auf die "landesrechtlichen Vorschriften". Und diese Vorschriften sind weder bundes- noch landesweit einheitlich, sondern variieren regional. Die örtliche Vorgaben entnehmen Sie am besten der Gemeindesatzung.